HAUS- UND BESUCHERORDNUNG

Liebe Besucherinnen und Besucher,
wir begrüßen Sie herzlich in unserem Haus und wünschen Ihnen einen angenehmen Aufenthalt. Vor Ihrem Besuch wollen wir Sie mit der Haus- und Besucherordnung vertraut machen.

Zweck der Hausordnung
Die Haus- und Besucherordnung dient dazu, den Besuch des Museums in angenehmer Atmosphäre zu ermöglichen. Die Beachtung liegt daher in Ihrem eigenen Interesse. Sie ist für alle Besucherinnen und Besucher verbindlich. Wir weisen darauf hin, dass unsere Räumlichkeiten unter Einhaltung des Persönlichkeits- und Datenschutzes teilweise per Video überwacht werden. Mit Betreten der Museumsgebäude der Carl Bosch Museum gGmbH erkennen Sie die Regelungen und alle sonstigen zur Aufrechterhaltung der Betriebssicherheit erlassenen Anordnungen an.

Hausrecht
Die Direktion übt, vertreten durch die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der Carl Bosch Museum gGmbH, das Hausrecht aus. Die Regelungen und Anordnungen dienen der Sicherheit der Besucherinnen und Besucher sowie dem Schutz der von der Carl Bosch Museum gGmbH verwahrten Kulturgüter.

Eintrittspreise und Öffnungszeiten
1. Die Eintrittspreise und Öffnungszeiten der Carl Bosch Museum gGmbH sind gesondert festgelegt. Sie können an der Kasse eingesehen werden.
2. Durch hausinterne Veranstaltungen kann es zu angepassten Öffnungszeiten kommen.
3. Bei hohem Besucheraufkommen oder aus anderem Anlass kann das Museum ganz oder teilweise für die Besucherinnen und Besucher gesperrt werden.

Besucherinnen und Besucher des Museums
1. Das Museum freut sich über den Besuch von Kindern, Jugendlichen und Erwachsenen.
2. Kinder unter 12 Jahren dürfen nur in Begleitung Erwachsener die Ausstellungsräume besuchen.
3. Die Carl Bosch Museum gGmbH wahrt und schützt die Rechte von Kindern und unterstützt die gewaltfreie Erziehung.

Verhalten in den Museumsgebäuden
1. Es ist nicht gestattet die Exponate zu berühren; Ausnahmen sind gekennzeichnet. In unmittelbarer Nähe der Ausstellungsstücke darf nicht mit Gegenständen hantiert werden, die geeignet sind, Beschädigungen an den Ausstellungsobjekten herbei zu führen.
2. Die Besucherinnen und Besucher haften für alle durch ihr Verhalten entstandenen Schäden.
3. Aufsichtspflichtige Personen sind für das Verhalten der von ihnen betreuten Personen verantwortlich.
4. Tiere dürfen nicht in das Museumsgebäude mitgenommen werden. Hiervon ausgenommen sind Blindenhunde.
5. Mit Ausnahme des gekennzeichneten Café-Bereichs ist das Essen und Trinken im Museum nicht erlaubt.
6. Im Museumsgebäude ist Rauchen, auch sog. E-Zigaretten, nicht gestattet.
7. Der Betrieb von Rundfunk- und Fernsehgeräten sowie der Gebrauch von Musikinstrumenten oder Abspielgeräten ist in den Ausstellungsräumen nicht gestattet.
8. Die Besucherinnen und Besucher werden gebeten, alles zu unterlassen, was den guten Sitten und der Aufrechterhaltung der Sicherheit und Ordnung zuwiderläuft. Durchgänge und Notausgänge sind freizuhalten.

Garderobe und Gepäck
1. In den Ausstellungsräumen sind sperrige, scharfkantige, spitze Gegenstände, wie z. B. Rucksäcke und Taschen, die größer sind als DIN A 4, Regenschirme, nicht gestattet.
3. Nasse Kleidung, Mäntel, Jacken usw. müssen an der Garderobe abgegeben bzw. eingeschlossen werden. Bei Nichtabgabe von trockenen Mänteln, Jacken usw. müssen diese angezogen bleiben.
4. Große Kinderwagen sind an der Garderobe abzugeben.
5. Im Zweifel entscheidet das Aufsichtspersonal. Die Garderobe und die Schließfächer befinden sich im Eingangsbereich (EG). Für die Nutzung der Garderobe und der Schließfächer übernimmt die Carl Bosch Museum gGmbH keine Haftung.

Wickelraum
Ein Wickelraum ist im Bereich der Sanitäranlagen (UG) vorhanden.

Fotografieren und Filmen
1. In den Sonderausstellungen (MaG) sind Film- und Fotoaufnahmen nicht gestattet.
2. In der Dauerausstellung sowie in der Eingangshalle und dem Café ist das Fotografieren ohne Blitzlicht und Stativ und das Filmen für private Zwecke grundsätzlich erlaubt. Dabei sind die Persönlichkeitsrechte anderer Besucherinnen und Besucher zu beachten.
3. Der Gebrauch von sog. Selfie-Sticks ist in den Gebäuden nicht gestattet.
4. Film- und Fotoaufnahmen für kommerzielle und wissenschaftliche Zwecke sowie im Rahmen der aktuellen Berichterstattung (Presse) sind nur mit schriftlicher Genehmigung der Carl Bosch Museum gGmbH gestattet.

Aufsichtspersonal
1. Das Aufsichtspersonal ist angewiesen, auf die Einhaltung der Haus- und Besucherordnung zu achten. Den Anweisungen des Aufsichtspersonals ist Folge zu leisten.
2. Werden die Haus- und Besucherordnung oder die Anweisungen des Aufsichtspersonals nicht befolgt, wird den betreffenden Personen der weitere Aufenthalt im Museum untersagt. Besucherinnen und Besuchern, die sich wiederholt nicht daran halten, wird Hausverbot erteilt. Bei Verweis aus dem Museum wird das Eintrittsgeld nicht erstattet.
3. Wir bitten darum, unserem Aufsichtspersonal respekt- und verständnisvoll zu begegnen.

Fundgegenstände
Gegenstände, die im Museum gefunden werden, bitten wir am Empfang abzugeben. Über Fundgegenstände wird nach den gesetzlichen Bestimmungen verfügt.

Inkrafttreten
Die Haus- und Besucherordnung tritt mit sofortiger Wirkung in Kraft. Sie hängt im Eingangsbereich des Museumsgebäudes aus. Außerdem kann sie bei der Museumsverwaltung während der Geschäftszeiten eingesehen werden.

 

Heidelberg, Mai 2020
Sabine König
Geschäftsführerin der Carl Bosch Museum gGmbH

 

Zusatz zur Haus- und Besucherordnung
Liebe Besucherinnen und Besucher,
als kulturelle Einrichtung möchten wir einer besonderen Verantwortung gerecht werden und mit einigen Maßnahmen auch aktiv einen Beitrag zur Eindämmung des Coronavirus SARS-CoV-2 leisten.
Ihre Gesundheit und Sicherheit hat oberste Priorität.
Bitte beachten Sie deswegen die jeweils gültigen Ergänzungen zu unserer Haus- und Besucherordnung unter:

https://www.carl-bosch-museum.de/besucherinfo/